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AGBs & Datenschutz
Verordnung
  • Die Therapie erfolgt auf ärztliche Verordnung (Facharzt oder Hausarzt).

  • Um eine Teilrefundierung zu erhalten benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung von Ihrer Krankenkasse (Die Rückerstattung ist je nach sozialem Kostenträger unterschiedlich).

Organisation
  • Zu Beginn des Therapieblockes erfolgt eine Befundung. Gegebenenfalls wird ein Behandlungsplan für die Krankenkasse erstellt. Anschließend werden Therapieziele gemeinsam festgelegt und ein Therapieplan angefertigt. Die Therapiemethode wird den speziellen Bedürfnissen angepasst.

  • Behandlungstermine vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/m TherapeutIn persönlich.

  • Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitten wir Sie um baldigste telefonische Absage. Bei einer Absage später als 24 h vor dem Termin oder bei Abwesenheit des Klienten muss die Therapieeinheit aus betriebswirtschaftlichen Gründen vollständig verrechnet werden (diese Einheit wird nicht von der KK teilrefundiert). Für die versäumte Einheit wird ein Ersatztermin vereinbart.

Tarife & Rückerstattung
  • Der Tarif ergibt sich je nach Dauer und Art der Therapie. Den genauen Betrag erfahren Sie von Ihrer/m TherapeutIn.

  • Die Zahlungsmodalität besprechen Sie bitte mit Ihrer/m TherapeutIn.

  • Je nach Krankenkasse bekommen Sie von der Honorarrechnung einen Teil refundiert. Dafür müssen Sie die Honorarnote, die Einzahlungsbestätigung und den ausgefüllten Überweisungsschein an Ihre Krankenkasse übermitteln. Private Zusatzversicherungen (z.B. UNIQUA – Versicherungsschutz für amb. Behandlungen, etc.) übernehmen zum Teil die restlichen Kosten.

Therapie mit Kind

Erfolgt die Therapie mit einem Kind werden in die Therapiezeit Eltern- bzw. Angehörigengespräche eingeplant. Das Elterngespräch dient der ausführlichen Besprechung der Ergebnisse und des weiteren geplanten Vorgehens. Es empfiehlt sich, dass sich beide Elternteile oder Hauptbezugspersonen Zeit dafür nehmen, da gemeinsam Therapieschwerpunkte und alltagsrelevante Ziele festgelegt werden können. Sie erhalten Tipps und Tricks, welche den Alltag erleichtern können.

Datenschutz
  • Im Rahmen des Erstgespräches werden von ihrer/ihrem Therapeuten/in personenbezogene Daten, sowie auch Gesundheitsdaten (aus dem Verordnungsschein, Arztbrief, etc.) gesammelt. Verarbeitungszweck ist Dokumentation und/oder Abrechnung. Laut dem MTD-Gesetz (§ 11a) sind TherapeutInnen zur Dokumentation verpflichtet. Die gesammelten Daten und Dokumentationen müssen gesetzlich 10 Jahre gespeichert oder aufbewahrt werden.

  • Mögliche Empfänger ihrer personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer) sind Verordner, Krankenkassen, Finanzamt, Steuerberater.

  • TherapeutInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Betroffenenrechte zum Datenschutz
  • Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Empfänger und über den Zweck der Speicherung dieser Daten zu verlangen.

  • Darüber hinaus haben Sie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung bzw. Löschung Ihrer Daten.

Einverständnis zur Weitergabe der Dokumentationen
  • Sofern Sie durch eine andere zur freiberuflichen Ausübung eines entsprechenden gehobenen medizinisch-technischen Dienstes berechtigte Person weiterbetreut werden, kann die Dokumentation mit Ihrer Zustimmung durch diese weitergeführt werden.

Austausch mit medizinischen Fachpersonal
  • Es kann notwendig sein, mit anderen medizinischen Berufsgruppen (Arzt, Psychologe, etc.) Kontakt aufzunehmen und über Ihren Gesundheitszustand zu sprechen. Dies geschieht nur mit Ihrer Zustimmung.
Einverständis zur Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen
  • Im Aufnahmedatenblatt werden Sie zum Einverständnis aufgefordert.

  • Eventuelle Aufnahmen werden mit Ihrem Einverständnis nur für fachinterne Zwecke (z.B. Fortbildung, fachlicher Austausch, …), Dokumentation und therapeutischen Maßnahmen verwendet.

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